Äußerung des BMF zu Grundfähigkeitsversicherungen in der bAV

05.03.2019

Anhand des Gesetzestextes gab es von jeher eine Unklarheit darüber, welche Absicherungsmöglichkeiten als betriebliche Altersversorgung anzusehen sind. So gelten Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen durchaus als betriebliche Altersversorgung, da mit diesen Vorsorgelösungen das biometrische Risiko der „Invalidität“ abgesichert wird.

Nun hat das Bundesministerium für Finanzen sich dazu geäußert (19.02.2019). Nach Ansicht des BMF dient die „Grundfähigkeitsversicherung“ durchaus der Risikodeckung einer „Invalidität“, da bei dem Verlust einer Grundfähigkeit auch der Eintritt eines Invaliditätsgrades vorliegt. Somit gelten die Beiträge zu einer Grundfähigkeitsversicherung im Rahmen des §3 Nr. 63 EStG als steuerfrei.

Für Sie als Makler ergibt sich durch diese Äußerung der besondere Vorteil, dass Unternehmen im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung beraten werden können, die bislang als „unattraktiv“ galten, weil die Prämien zu hoch lagen.

Somit finden Sie in Unternehmen, deren Mitarbeiter beispielsweise in handwerklichen Bereichen tätig sind oder körperliche Arbeit verrichten, eine neue Zielgruppe für die Beratung.

Nutzen Sie diese Chance. Wie unterstützen Sie gern.